Konferenz: „Meldung von Rechtsverstößen in Organisationen als Umsetzung der Ziele der EU-Richtlinie zum Schutz der Whistleblower"

Am 25.04.2024 fand in Warschau eine Konferenz zum Thema „Meldung von Rechtsverstößen in Organisationen als Umsetzung der Ziele der EU-Richtlinie zum Schutz der Whistleblowers" im Hybrid-Format statt.

Die Konferenz wurde von der Leon-Kozminski-Universität, Raczkowski-Rechtskanzlei KG sowie Warschauer Büro der Friedrich-Ebert-Stiftung in Kooperation mit dem Lehrstuhl für Arbeitsrecht der Jagiellonen Universität organisiert.

 

In drei Podiumsdiskussionen hatten prominente Arbeitsrechtsexperten, akademische Theoretiker und Praktiker, Vertreter von Rechtskanzleien, Berater von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften die Gelegenheit zu einem direkten, nicht selten kritischen Meinungsaustausch mit Marcin Stanecki, Direktor der Abteilung des Arbeitsrechts im Ministerium für Familie, Arbeit und Sozialpolitik (das den Gesetzesentwurf vorbereitet hat) gehabt.

Zu den prominenten Konferenzteilnehmer*innen gehörten u.a.: Mirosław Wróblewski, Präsident des Amtes für Schutz der Personaldaten (UODO) und seine Stellvertreterin Prof. Agnieszka Grzelak, Prof. Zbigniew Hajn, Prof. Marlena Sakowska-Baryła von Universität Lodz sowie zahlreiche andere Vertreter aus Wissenschaft und Praxis der Arbeitsbeziehungen, Expertinnen und Experten der Sozialpartnerorganisationen, der Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften.

Laut Direktor Stanecki seien die Arbeiten zur Verbesserung der Bestimmungen des Gesetzes noch nicht abgeschlossen. Das Gesetz befinde sich derzeit in der Phase der Arbeiten in den parlamentarischen Ausschüssen. Somit gebe es noch einen Raum für Diskussion und etwaige Abänderungen.

Darüber hinaus habe das Ministerium vor, auch nach dem Inkrafttreten des Gesetzes auf dem Laufenden weiter verfolgen, welche Auswirkungen die neue Regelung in der Praxis habe, um etwaige weitere Änderungen am Gesetz vorzunehmen.

In der Debatte ging man in erster Linie auf folgende Themen ein:

  • Schutz der Identität von den Personen, die eine Rechtsverletzung melden, sowie von denjenigen, denen eine Rechtsverletzung vorgeworfen werde.
  • Identitätsschutz im Kontext der geltenden Datenschutzregelung
  • Eine lebhafte Diskussion löste die Frage des Anwendungsbereiches des  Gesetzes aus. Nach Meinung einiger Diskutanten, versuchten die Verfasser des Gesetzentwurfs, in einem Rechtsakt eine ganze Reihe von unterschiedlichen, oft nicht zueinander passenden Rechtsgebieten zusammenzuführen.

Zum Schluss diskutierte man über die praktischen Fähigkeiten der Gewerkschaften, die Rolle eines „kollektiven Whistleblowers"  zu übernehmen.

Das große Interesse für das Konferenzthema wurde durch die Rekordzahl der angemeldeten Teilnehmer*innen belegt. Insgesamt wurden es mehr als 450 Personen, die sich für die Teilnahme sowohl im stationären als auch im Online-Format registriert haben.

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